Altersabteilung
Als 1933 die Berufsfeuerwehren der Polizei mit der Bezeichnung „Feuerlöschpolizei“ unterstellt wurden, und dann ab 1938 generell für Feuerwehren der Begriff „Feuerschutzpolizei“ eingeführt wurde, hat man erstmals auch eine Altersgrenze für Feuerwehrkräfte eingeführt. Über das Kreisamt wurde damals auch diese Grenze für die Freiwillige Feuerwehr (FF) festgelegt. Mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres galt damals die Aktiven aus dem Einsatzdienst zu entlassen oder in eine Altersabteilung zu überführen. Diese sollten eine Art Reserve darstellen, die zwar nicht mehr vollumfänglich zu Einsätzen herangezogen werden durfte, aber bei Not am Mann durchaus noch zuarbeiten und Erfahrung zur Verfügung stellen konnte. Bereits während des 2. Weltkrieges musste man diese Vorschriften wieder fallen lassen, weil alle verfügbaren Kräfte zum Militärdienst eingezogen waren, aber Gottseidank die „älteren Herrschaften“ nicht in den Krieg ziehen mussten und so den örtlichen Brandschutz sicherstellen konnten.
Nach Ende des Krieges wurde die Altersgrenze wieder festgeschrieben und fand sich neben den Feuerwehren zum Beispiel auch bei anderen Uniformträgern, wie Polizei oder Zoll wieder.
Gemäß § 12 Abs. 2 Niedersächsischem Brandschutzgesetz sind Angehörige der Einsatzabteilung in die Altersabteilung zu übernehmen, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet haben. Ebenso können auf Antrag Angehörige der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernommen werden, wenn sie den Dienst in der Einsatzabteilung auf Dauer nicht mehr ausüben können.
Angehörige der Altersabteilung dürfen bei dienstlichen Veranstaltungen Dienstkleidung tragen und können mit ihrem Einverständnis zu Diensten außerhalb des Übungs- und Einsatzdienstes herangezogen werden.
Zum Beispiel:
- Medien- und Pressearbeit
- Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung
- Unterstützung bei der Gerätewartung sowie der Fahrzeug-, Geräte- und Gebäudepflege
- Einbindung in die Verwaltungsarbeit
- Dokumentation der Feuerwehrgeschichte
- Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften innerhalb der Feuerwehr
- Mitwirkung bei der Ausbildung
- Mithilfe bei der Jugendarbeit der Feuerwehr
- Logistische Unterstützung (ohne Einsatztätigkeit)
Die Altersabteilung Gadenstedt hat zurzeit 17 Mitglieder, trifft sich 2x im Monat an Übungsabenden der Einsatzabteilung, um unter anderem von der Feuerwehr- und Vereinsleitung auf den neuesten informellen Stand gebracht zu werden. Zudem sind sie zu allen sonstigen Aktivitäten gern gesehener und geladener Gast.