Freiwillige Feuerwehr Gadenstedt

Ausbildung

Die Ausbildung bei den Feuerwehren in Deutschland gliedert sich in drei Teile:

Die dreiteilige Truppausbildung, die von jedem Feuerwehrmitglied zu durchlaufen ist, besteht aus

  •  Truppmannausbildung (auch Grundausbildung genannt) 
  • Truppmann-2-Ausbildung
  • Truppführerlehrgang

Die technische Ausbildung beinhaltet zusätzliche allgemeine Ausbildungen wie z.B. die Ausbildung zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger (AGT) und Maschinisten oder Sonderausbildungen wie das Verhalten bei Gefahrguteinsätzen. Diese finden in der FTZ Peine statt. Nähere Infos zum Thema „Kreisausbildung“ wie z. B. die Ausbildungsinhalte der auf Kreisebene stattfindenden Lehrgänge sowie die aktuellen Termine einschließlich der Termine für die AGT-Leistungsnachweise findet ihr auf der Seite des Kreisfeuerwehrverbandes Peine.

Die Führungsausbildung bildet Führungskräfte wie Gruppenführer und Zugführer (Feuerwehr) aus oder bildet sie für besondere Einsätze (z. B.: Gefahrguteinsätze) fort. Auch die Ausbildung zum Ausbilder gehört zu den Führungslehrgängen. Diese Lehrgänge finden beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz an den Standorten Celle und Loy statt.

Für jeden Lehrgang existieren Mindestvorraussetzungen, so kann ein Gruppenführerlehrgang nur als Truppführer besucht werden, ein Zugführerlehrgang nur, wenn man bereits Gruppenführer ist.

Unterlagen zur Ausbildung finden Sie im Download-Bereich der Website „Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

Tätigkeitsprofile

In der Grundausbildung werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes erlernt. Dazu gehören insbesondere Praxisanteile wie das Verlegen von Schläuchen, das Löschen mit Strahlrohren, das Bedienen eines Feuerlöschers oder das Aufstellen und Besteigen von Leitern, aber auch der Umgang mit den Geräten für die Technische Hilfeleistung, zum Beispiel nach Verkehrsunfällen. Begleitend gibt es theoretische Blöcke hierzu und zu den Rechtsgrundlagen der Feuerwehrarbeit. Aber auch ein Erste-­Hilfe-­Lehrgang gehört zur Grundausbildung dazu.

Parallel zur Grundausbildung kann der Sprechfunk mit ausgebildet werden. Diese ist Grundvoraussetzung, um Truppführer/-in werden zu können.

Einsatz unter Atemschutz. Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-/Truppfrauausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang), eine gültige Untersuchung zur Atemschutztauglichkeit und das vollendete 18. Lebensjahr.

Insbesondere das Bedienen von Feuerwehrpumpen, aber auch aller anderen maschinell angetriebenen Geräte sowie mit entsprechender Fahrerlaubnis das Fahren der Feuerwehrfahrzeuge.

Impressionen

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