Freiwillige Feuerwehr Gadenstedt

Ausbildung

Die Ausbildung bei den Feuerwehren in Niedersachsen erfolgt als Modulare Grundausbildung:

  1. 10 bis 16 Jahre: Ausbildung in der Jugendfeuerwehr
  2. ab 16 Jahre: Modulare Grunlagenausbildung: Basismodule und Ergänzungsmodule mit anschließendem Kompetenznachweis
  3. Regelmäßiger Ausbildung- & Übungsdienst am Standort
  4. 67 Jahre: Ende aktive Zeit und Übergang in die Altersabteilung

Ein Quereinstieg im Erwachsenen-alter ist jederzeit möglich; das absolvieren der Modularen Grundlagenausbildung ist aber Grundvoraussetzung für den aktiven Feuerwehrdienst.

Modulare Grundlagenausbildung: Die Basismodule

Die Basismodule sind der Grundbaustein der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Niedersachsens. Sie orientieren sich anders Ausstattung und den Möglichkeiten einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung und behandeln somit die grundlegenden Themenbereiche für jeden Feuerwehrangehörigen. Alle Basismodule sind aufeinander aufbauend angelegt und sollten im Regelfall in der Reihenfolge der Nummerierung ausgebildet werden. Hier steht neben dem besseren Verständnis für die einzelnen Sachverhalte eine Festigung des erworbenen Wissens durch die praktische Anwendung im Vordergrund.

1.1 Organisation der Feuerwehr

  • Grundlegende gesetzliche Regelungen des Brandschutzes, des Zivilschutzes und der KatS-Hilfe auf Gemeindeebene

1.2 Unfallversicherung

  • FUK-Erklär-Film: „Der Arbeitsunfall – Was ist das?“
  • Ausgewählte FUK – INFO-Blätter als praxisnahe Beispiele, um die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz zu veranschaulichen
  • Verbrennungsvoraussetzungen
  • Verbrennungsvorgang (Oxidation)
  • Verbrennungsprodukte (Atemgifte)
  • Brandklassen
  • Löschwirkungen (Kühlen, Ersticken, …)
  • Löschmittel
  • Richtiger Einsatz von Löschmitteln

3.1 Fahrzeugkunde – Theorie

  • Einsatzbereiche und Beladung der Fahrzeuge in der eigenen OrtsFW
  • Einsatzbereiche und wesentliche feuerwehrtechnische Beladung der gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuge (Rüstwagen – und Gerätewagen, Hubrettungsfahrzeuge, weitere)

3.2 Fahrzeugkunde – Praxis

  • Einsatzbereiche und Beladung der Fahrzeuge in der eigenen OrtsFW
  • Einsatzbereiche und wesentliche feuerwehrtechnische Beladung der gemeindlichen Feuerwehrfahrzeuge (Rüstwagen – und Gerätewagen, Hubrettungsfahrzeuge, weitere)

4.1 Persönliche Ausrüstung und erweiterte Ausrüstung

  • Mindestausrüstung
  • ergänzende Ausrüstung
  • Anlegen der Ausrüstung

4.2 Löschgeräte, Schläuche und Armaturen

  • Übersicht
  • Begriffsbestimmungen

4.3 Geräte für die einfache technische Hilfeleistung

  • Einfache Gerätschaften für Hilfeleistungseinsätze zum Bewegen und Anheben von Lasten sowie Trennen (Brechstange, Nageleisen, Feuerwehr-Werkzeugkasten, Feuerwehraxt, Axt, Bügelsäge, Bolzenschneider)

4.4 Rettungsgeräte – Knoten und Stiche

  • Halbschlag
  • doppelter Ankerstich
  • Zimmermannsschlag
  • Spierenstich
  • Mastwurf
  • Halbmastwurf
  • Achterknoten
  • Schotenstich
  • Brustbund
  • Pfahlstich

4.5 Rettungsgeräte – Leitern

  • Beladung der Fahrzeuge in der eigenen OrtsFW
  • Allgemeine Einsatzgrundsätze nach der FwDV 10
  • Kommandos nach FwDV 10

4.6 Rettungsgeräte – Sonstige

  • Beladung der Fahrzeuge in der eigenen OrtsFW
  • Krankentrage nach DIN
  • Rettungstuch
  • Schleifkorbtrage
  • Schaufeltrage
  • Spineboard
  • weitere

4.7 Beleuchtung- und Warngerät

  • Beladung der Fahrzeuge in der eigenen OrtsFW
  • Verkehrsleitkegel
  • Warndreieck
  • Verkehrswarngerät/Blitzleuchten
  • Handlampen
  • Beleuchtungssätze
  • weitere

5.1 Erste Hilfe – Erstausbildung

  • Rahmenausbildungsplan nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften

5.2 Physische und psychische Belastungen im Einsatz

  • physische Belastungsfaktoren: körperliche Leistungsfähigkeit wie Kraft, Ausdauer, Geschicklichkeit
  • psychische Belastungsfaktoren: Stress und Posttraumatisches Belastungssyndrom (PTBS)

5.3 Erste Hilfe – Fortbildung

  • Rahmenausbildungsplan nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften
  •  
  • allgemeine Gefahren im Einsatz (4AC4E)
  • Einsatzgrundsätze
  • richtiges Verhalten
  • Menschenrettung
  • Tierrettung
  • Anheben von Lasten
  • Rettung aus Höhen/Tiefen
  • Eisrettung
  • Verkehrsunfall PKW, LKW
  • weitere

8.1 Einheiten im Löscheinsatz – Praxis

  • Grundtätigkeiten nach FwDV 1 und FwDV 3
  • Einsatzbefehle ausführen

8.2 Einsatzübung

  • Taktische Vorgehensweisen (Angriff, Verteidigung, Sicherung, Rückzug)
  • Einsatzbeispiele nach örtlichen Gegebenheiten
  • Standard-Einsatz-Regeln
  • FwDV 3, 5.3-Einsatzgrundsätze
  • Einsatzlagen im Zivilschutz und in der Katastrophenhilfe

9.1 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz – Praxis

  • Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe/Staffel beim Technischen Hilfeleistungseinsatz
  • Begriffsdefinitionen und Grundtätigkeiten nach FwDV1 und 3
  • Einsatzgrundsätze
  • Merkblatt zur vfdb Richtlinie 06-01

9.2 Einsatzübung

  • Überblick über die Vielfalt und Besonderheiten im TH-Einsatz (inkl. Einsatzlagen im Zivilschutz und in der Katastrophenhilfe)
  • Unwetterlagen und Baumschäden
  • Türöffnung und Tragehilfe
  • Tierrettung
  • Ölspuren und auslaufende Betriebsstoffe

10.1 ABC-Gefahrstoffe – Kennzeichnung

  • Kennzeichnungen im Transportbereich
  • Kennzeichnungen im ortsfesten Bereich
  • Produktkennzeichnung

10.2 ABC-Gefahrstoffe – Gefahren und Verhalten im Einsatz

  • Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
  • Kontamination und Kontaminationsverschleppung
  • Schutzmaßnahmen/Einsatzgrundsätze
  • Dekon Stufe I und deren Aufbau/Ablauf

11.1 Rechtsgrundlagen (Funk)

  • GG
  • VwFfG
  • TTDSG
  • FwDV 800/810
  • StGB

11.2 Grundlagen des Digitalfunks

11.3 Gerätekunde und -bedienung

  • Gruppenruf TMO
  • DMO
  • Rufgruppenwechsel
  • Notruf
  • SDS
  • Repeater

11.4 Grundsätze des Sprechfunkbetriebes

  • Aufbau des Funkgespräches
  • Sprechfunkverkehr

11.5 Sprechfunkbetrieb – Übungen mit Fahrzeug- und Handfunkgeräten (MRT und HRT) im TMO/DMO-Betrieb

  • Vortrag und Begehung von: Industrie- Gewerbebetrieben, Versammlungsstätten, Geschäfts-/Warenhäuser, öffentliche Einrichtungen/Sozialeinrichtungen
  • Einsatzübungen am/im Objekt

13.1 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes

  • Aufgabenbereiche, Organisationen und Einrichtungen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe

13.2 Besondere Gefahren im Zivilschutz, Kampfmittel

  • Wirkung von ABC (CBRN)-Stoffen und daraus resultierende Schutzmaßnahmen für die Einsatzkräfte im Zivilschutz und in der Katastrophenhilfe
  • Einsatzstellenhygiene
  • Möglichkeiten der behelfsmäßigen Dekontamination von Personen und Geräten

13.3 Sonderfahrzeuge

  • GW Dekan P
  • CBRN ErkW
  • CBRN MLK
  • LF 20 KatS
  • SW 2000 KatS
  • ggf. weitere
  1. Standortausbildung, auch parallel zum Kreisbasislehrgang möglich: Die Module 3.1, 3.2, 4.1 bis 4.4, 4.6 und 4.7, (8.2, 9.2 und 12.0) werden innerhalb der Ortsfeuerwehr ausgebildet.
  2. Kreisbasislehrgang: Ausbildung der Module 1.1, 1.2, 2.0, 5.2, 10.1, 10.2, 13.1 bis 13.3 in der FTZ Peine.
  3. Gemeindebasislehrgang in Gruppenstärke: Module 4.5, 6.0, 7.0, 8.1, (8.2), 9.1, (9.2), (12.0) und 13.3
  4. Funkanwendung: Modul 11

Modulare Grundlagenausbildung: Die Ergänzungsmodule

Die Ergänzungsmodule richten sich an die Anforderungen von Stütz- und Schwerpunktfeuerwehren und gehen auf weitere Beladungsbestandteile sowie ein breiteres Einsatzspektrum ein. Welche Ergänzungsmodule in einer Feuerwehr ausgebildet werden, liegt in der Entscheidung der Orts- bzw. Gemeindebranmeister:in. Die Ergänzungsmodule verfolgen den Ansatz einer handlungs- und kompetenzorientierten Ausbildung. Alle Unterlagen sind so aufgebaut, dass die Ausbildung möglichst praxisorientiert durchgeführt werden kann. Die Ausbildungshilfen gliedern sich in Fachinformationen, Instruktionsblätter, Übungsvorschläge und ergänzende Medien.

Modulare Grundausbildung: Kompetenznachweis

Der Kompetenznachweis umfasst ein „Nachweisheft“, welches allen Auszubildenden ausgehändigt und durch diese gepflegt wird. Die Ausbildungsleitenden bestätigen durch ihre Unterschrift den erfolgreichen Abschluss eines jeden Moduls. Der Kompetenznachweis gilt als erbracht, wenn das Lastenheft vollständig ausgefüllt ist. Bei Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren ist das Lastenheft durch notwendige Ergänzungsmodule sinnhaft zu erweitern.

Die Qualifikationsstufe „Einsatzfähigkeit“ ist erreicht, wenn die Basismodule 1.2, 3.1, 4.0, 5.1, 5.2 und 6.0 erfolgreich abgeschlossen und der Kompetenznachweis der QS 1 bestanden ist. Die Qualifikationsstufe 1 (QS 1) ist erst nach dem erfolgreichen Kreisbasislehrgang und dem Gemeindebasislehrgang erreicht.

Die Qualifikationstufe 2 (QS 2) „Truppmitglied“ mit Kompetenznachweis wird auf Gemeindeebene durchgeführt. Dabei wird das Wissen aus QS 1 wiederholt. 

Den Abschluss bildet die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) „Truppführender“ mit einer Kompetenzüberprüfung.

Technische Ausbildung

Die technische Ausbildung beinhaltet zusätzliche allgemeine Ausbildungen wie z.B. die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger:in (AGT) und Maschinisten oder Sonderausbildungen wie das Verhalten bei Gefahrguteinsätzen. Diese finden auf Kreisebene in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) Peine statt. Nähere Infos zum Thema „Kreisausbildung“ wie z. B. die Ausbildungsinhalte der auf Kreisebene stattfindenden Lehrgänge sowie die aktuellen Termine einschließlich der Termine für die AGT-Leistungsnachweise findet ihr auf der Seite des Kreisfeuerwehrverbandes Peine.

Führung- und Spezialausbildung

Die Führungs- und Spezialausbildung führt das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) durch und bildet Führungskräfte wie Gruppenführender und Zugführender (Feuerwehr) aus oder bildet sie für besondere Einsätze (z. B.: Gefahrguteinsätze) fort. Auch die Ausbildung zum Ausbilder / zur Ausbilderin  gehört zu den Führungslehrgängen. Diese Lehrgänge finden beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz an den Standorten Celle und Loy statt. Für jeden Lehrgang existieren Mindestvorraussetzungen, so kann ein Gruppenführerlehrgang nur als Truppführender  besucht werden, ein Zugführerlehrgang nur, wenn man bereits Gruppenführernder ist. Unterlagen zur Ausbildung finden Sie im Download-Bereich der Website „Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

Tätigkeitsprofile

In der Grundausbildung werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes erlernt. Dazu gehören insbesondere Praxisanteile wie das Verlegen von Schläuchen, das Löschen mit Strahlrohren, das Bedienen eines Feuerlöschers oder das Aufstellen und Besteigen von Leitern, aber auch der Umgang mit den Geräten für die Technische Hilfeleistung, zum Beispiel nach Verkehrsunfällen. Begleitend gibt es theoretische Blöcke hierzu und zu den Rechtsgrundlagen der Feuerwehrarbeit. Aber auch ein Erste-­Hilfe-­Lehrgang gehört zur Grundausbildung dazu.

Parallel zur Grundausbildung wird der Sprechfunk mit ausgebildet. Diese ist Grundvoraussetzung, um Truppführer/-in werden zu können.

Einsatz unter Atemschutz. Voraussetzung ist die erfolgreich Modulare Grundausbildung, eine gültige Untersuchung zur Atemschutztauglichkeit und das vollendete 18. Lebensjahr.

Insbesondere das Bedienen von Feuerwehrpumpen, aber auch aller anderen maschinell angetriebenen Geräte sowie mit entsprechender Fahrerlaubnis das Fahren der Feuerwehrfahrzeuge.

Impressionen aus dem Übungsdienst

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