Mitglied werden
Werde ehrenamtlich aktiv - das hilft
Aktiver Dienst
Ob Frau, ob Mann oder Kind - jeder kann Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Gadenstedt werden. Das Mindestalter für den aktiven Dienst beträgt 16 Jahre. Bereits ab 6 Jahren ist ein Eintritt in die Kinderfeuerwehr und ab 10 Jahren in die Jugendfeuerwehr möglich.
Du solltest Motivation, eine körperliche Grundfitness, Zeit und Engagement mitbringen. Wenn du dann Gefallen gefunden hast, absolvierst du im aktiven Dienst zunächst eine Basisausbildung, in der Grundtätigkeiten der Feuerwehr vermittelt werden. Danach bist du als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann einsetzbar. Nach der Grundausbildung wird die Weiterbildung groß geschrieben. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten spezielle Aufgaben zu übernehmen; je nach Interesse, Fähigkeiten und Neigungen.
Förderer
Momentan hast du keine Zeit aktiv bei uns einzusteigen?
Kein Problem, sei auch du als förderndes Mitglied ein wichtiger Teil unserer Ortsfeuerwehr und hilf uns so auch zukünftig den Brandschutz in unserer Ortschaft sicher zu stellen.
Wie kommst du zu uns?
Was muss mein Arbeitgeber/meine Arbeitgeberin wissen, wenn ich mich für eine Mitgliedschaft interessiere? |
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Unternehmen zu haben, kann ein enormer Vorteil sein. Nicht nur, weil sie sich direkt als Sicherheits-, Gesundheits- oder Brandschutzbeauftragte qualifizieren, sondern weil sie auch vom Wesen her allerbeste Tugenden an den Tag legen: Kameradschaft, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Hilfsbereitschaft. Und für die Einsatzzeiten wird dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin Lohnausfall erstattet. Das heißt, auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können etwas zur Gemeinschaft beitragen. | |
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Kann ich als Unternehmen die Feuerwehr unterstützen? |
Unternehmen können die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Sei es durch eine Kultur, die das Ehrenamt unterstützt und flexibel auf Trainings-oder Einsatzzeiten reagiert, durch Spenden (Mitgliedschaft im Förderverein), Räumlichkeiten für Trainings, Sachspenden für Feuerwehrveranstaltungen oder Örtlichkeiten für Übungen. Gerade mit Letzteren können viele Betriebe neue Reize anbieten, weil die Feuerwehren dann nicht zum 10. Mal die Personensuche in der eigenen Fahrzeughalle üben müssen. |
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Wer bezahlt den Arbeits-/Verdienstausfall bei Einsätzen? |
Wenn die Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber ihre Mitarbeiter/-innen für Einsätze, Ausbildung und Übungsdienste freistellen, erhalten sie für den Ausfall die gesetzlich vorgesehene Kostenerstattung. Auch Selbständige haben Anrecht auf diese Kostenerstattung. | |
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Was passiert, wenn ich umziehe? |
Die Entfernung zwischen Arbeit, Zuhause und Feuerwache ist kritisch für den Einsatzdienst. Ein Umzug bedeutet aber nicht gleich, die Mitgliedschaft beenden zu müssen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, zum Beispiel durch den Wechsel in eine andere Wache, andere Einsatzzeiten oder Wochenenddienste. | |
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Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin wechsele? |
Ein Wechsel des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin kann, je nach lokaler Veränderung, auch die Gegebenheiten rund um die Einsatzmöglichkeiten verändern. Auf jeden Fall sollte vor dem Jobwechsel die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr erwähnt werden, sie ist nämlich oft ein enormer Pluspunkt! | |
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Was passiert, wenn ich eine Familie gründe? |
Ganz klar: Prioritäten verschieben sich und viele unserer Mitglieder nehmen sich für die anstrengende Zeit der ersten Monate oder gar Jahre eine Auszeit. Wenn sich das Familienleben eingespielt hat und wieder Zeit für das Ehrenamt ist, begrüßen wir jedes Mitglied gerne zurück. |